MFK: Ablauf der Motorfahrzeugkontrolle
Die Motorfahrzeugkontrolle prüft, ob ein Fahrzeug betriebssicher ist und den Vorschriften entspricht. Anders als in Österreich oder Deutschland gehst du nicht von dir aus hin: Das kantonale Strassenverkehrsamt bietet dich schriftlich auf.
Prüfintervalle für Personenwagen
Für Personenwagen und Motorräder gilt nach der ersten Inverkehrsetzung:
| Kontrolle | Fällig |
|---|---|
| Erste | 5 Jahre nach der Erstzulassung |
| Zweite | 3 Jahre nach der ersten Kontrolle |
| Alle weiteren | alle 2 Jahre |
Die Intervalle sind damit deutlich länger als das österreichische Pickerl, aber die Prüfung selbst ist umfassender angelegt.
Das Aufgebot
Ist eine Kontrolle fällig, schickt dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons ein schriftliches Aufgebot mit Termin. In einigen Kantonen darfst du erst nach Erhalt dieses Schreibens in einem technischen Zentrum vorfahren. Passt der Termin nicht, lässt er sich in aller Regel verschieben – das muss aber aktiv geschehen.
Kantonal verschieden. Gebühren, Fristen für Verschiebungen und die Frage, ob beim Halterwechsel eines älteren Fahrzeugs eine Nachprüfung nötig ist, regelt jeder Kanton selbst. Die verbindliche Auskunft gibt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Kosten
Die Gebühr für einen Personenwagen liegt je nach Kanton ungefähr zwischen 50 und 95 Franken. Beim TCS kostet die Kontrolle beispielsweise 60 Franken in Bern und 75 Franken in Zürich für Nichtmitglieder. Eine Nachprüfung nach behobenen Mängeln schlägt je nach Umfang mit rund 30 bis 80 Franken zu Buche.
Dazu kommt, was die Garage für das Bereitstellen verlangt – also das Durchsehen und Instandsetzen vor dem Termin. Dieser Posten ist meist der größere und variiert stark mit dem Zustand des Fahrzeugs.
Ablauf und Vorbereitung
Die eigentliche Prüfung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Abgaswerte und die Übereinstimmung mit dem Fahrzeugausweis.
Was du vor dem Termin selbst kontrollieren kannst:
- alle Leuchten inklusive Kennzeichen- und Bremslicht,
- Profiltiefe und gleichmäßige Abnutzung der Reifen,
- Warndreieck und Fahrzeugausweis an Bord,
- Flüssigkeitsstände und sichtbare Undichtheiten,
- Scheibenwischer und Waschanlage,
- keine Umbauten ohne Eintrag im Fahrzeugausweis.
Wenn der Termin verstreicht
Wer das Aufgebot ignoriert oder unentschuldigt nicht erscheint, riskiert ein Fahrverbot für das Fahrzeug: Nach Ablauf der Frist verliert es die Betriebsbewilligung und darf im öffentlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden. Bussen kommen dazu. Wer trotz Verbot fährt, muss mit hohen Bussen und im schlimmsten Fall mit einem Eintrag im Strafregister rechnen.
Kein Rechtsrat. Dieser Artikel fasst den Stand von September 2026 allgemein verständlich zusammen. Verbindlich sind die eidgenössischen Vorschriften und die Regelungen deines Kantons.
Aufgebot eingetroffen? Ab in die Fahrzeugakte
My Car Agent führt die periodische Prüfung länderrichtig: In der Schweiz heißt das Feld MFK, in Österreich Pickerl, in Deutschland TÜV. Termin eintragen, Erinnerung bekommen, Prüfbericht als Dokument daneben ablegen.
Kostenlos startenQuellen
TCS: Motorfahrzeugkontrolle MFK (Intervalle, Aufgebot, Gebühren je Kanton, Prüfdauer).
ch.ch (Behördenportal des Bundes und der Kantone): Fahrzeugprüfung.