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Pickerl (§ 57a): Fristen, Toleranz und Kosten

Österreich · Rechtsstand September 2026 · Lesezeit rund 5 Minuten

Das „Pickerl" ist die Begutachtungsplakette nach § 57a Kraftfahrgesetz. Sie belegt, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Ohne gültige Plakette darf es nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden – und die Strafen dafür sind empfindlich.

Wann das Pickerl fällig wird

Für gewöhnliche Pkw der Klasse M1 gilt bis auf Weiteres das sogenannte 3-2-1-Intervall. Taxis und Einsatzfahrzeuge sind davon ausgenommen, für sie gelten kürzere Abstände.

BegutachtungFällig
Erste3 Jahre nach der Erstzulassung
Zweite2 Jahre nach der ersten Begutachtung
Alle weiterenjährlich

Den Stichtag trägt die Plakette selbst: Jahr und Monat sind eingelocht. Das gelochte Monat ist der Fälligkeitsmonat, nicht der letzte Tag der Gültigkeit.

Die Toleranzfrist

Rund um den gelochten Monat gibt es ein Zeitfenster von insgesamt sechs Monaten. Die Begutachtung darf durchgeführt werden:

Wichtig: Die Toleranz verschiebt den nächsten Termin nicht. Wer im gelochten Monat Juni erst im Oktober zur Begutachtung fährt, hat den nächsten Stichtag trotzdem wieder im Juni. Die vier Monate sind eine Nachfrist, kein gewonnenes Jahr.

Was sich ab 19. Mai 2027 ändert

Der Nationalrat hat am 6. Juli 2026 die 42. KFG-Novelle beschlossen. Sie stellt die Intervalle für Pkw (M1), einspurige Fahrzeuge der Klasse L, leichte Anhänger (O1, O2) sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge um:

Für Stichtage im Übergangszeitraum gelten eigene Regeln; die alte Toleranz von einem Monat davor und vier Monaten danach läuft für Fälligkeiten bis Ende November 2027 aus. Bis zum Inkrafttreten am 19. Mai 2027 bleibt alles beim bisherigen 3-2-1-System.

Was die Begutachtung kostet

Die Preise sind nicht gesetzlich geregelt, jede Werkstatt kalkuliert selbst. Die Arbeiterkammer Wien hat 2026 in 32 Wiener Betrieben und bei den Autofahrerclubs erhoben:

Ein Preisvergleich vor dem Termin lohnt sich also spürbar: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegt mehr als das Doppelte.

Wenn Mängel gefunden werden

Findet die Prüfstelle schwere Mängel, gibt es keine Plakette. Das Fahrzeug darf dann noch zwei Monate verwendet werden, damit die Mängel behoben und das Auto erneut vorgeführt werden kann.

Liegt Gefahr in Verzug vor, ist die weitere Verwendung sofort untersagt. Die Behörde kann die Zulassung vorübergehend aufheben und das Kennzeichen abnehmen.

Strafen bei abgelaufenem Pickerl

Wer außerhalb der Toleranzfrist ohne gültige Begutachtung fährt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Belangt werden können sowohl die lenkende Person als auch der Zulassungsbesitzer. Dazu kommt das Versicherungsrisiko: Bei einem Unfall kann ein nicht begutachtetes Fahrzeug Diskussionen mit der Kaskoversicherung auslösen.

Kein Rechtsrat. Dieser Artikel fasst den Stand von September 2026 allgemein verständlich zusammen. Verbindlich ist allein der Gesetzestext; im Zweifel fragst du deine Prüfstelle oder die Zulassungsbehörde.

Den Stichtag nie wieder suchen

Trag das gelochte Monat einmal in My Car Agent ein – die App rechnet die Frist aus und erinnert dich rechtzeitig. Beim Fahrzeug in Deutschland heißt dasselbe Feld automatisch TÜV, in der Schweiz MFK.

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Quellen

Wirtschaftskammer Österreich: Pickerl-Überprüfung – Begutachtung nach § 57a KFG (Intervalle, Toleranzfrist, Mängelfolgen, Strafrahmen).

ÖAMTC: Längere Pickerl-Intervalle (§ 57a) (42. KFG-Novelle, Inkrafttreten 19.05.2027, Übergangsregeln).

Arbeiterkammer Wien: Kosten der Auto-Pickerl-Überprüfung 2026 (Preiserhebung).